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Da es durch eine medikamentöse Behandlung nicht gelingt, das
Gehör zu verbessern, oder das Trommelfell zu verschließen,
ermöglicht eine Operation:
- eine endgültige Abheilung
- einen Verschluss des Trommelfells
- eine Wiederherstellung normaler
- eine Verbesserung des Hörvermögens
Verhältnisse im Mittelohr
Beim Cholesteatom ist wegen der oben angeführten Gefahren in
jedem Fall eine Operation erforderlich. Einer Mittelohroperation
muss in vielen Fällen eine Verbesserung der Nasenatmung vorausgehen
(Operation einer Nasenscheidewandverkrümmung, „Polypen“-Operation,
und event. die Entfernung der Gaumenmandeln, sowie die Operation
kranker Nasennebenhöhlen).
Operationsverfahren
In Narkose oder örtlicher Betäubung wird von vorne durch
den Gehörgang oder hinter der Ohrmuschel in das Mittelohr vorgegangen.
Der Schuppenkörper, Eiterherd, Schleimhautpolypen und erkrankter
Knochen werden entfernt. Oft ist eine Ausfräsung der lufthaltigen
Zellen hinter dem Ohr (=Warzenfortsatz) notwendig. Die Gehörknöchelchenkette
(Hammer, Amboss, Steigbügel) wird erforderlichenfalls durch
Verlagerung von eigenen Knöchelchen oder unter Verwendung von
konservierten Knöchelchen oder mit Fremdmaterial (Keramik,
Metall, Kunststoff) wieder aufgebaut.
Der Trommelfellverschluss erfolgt mit körpereigener Muskelhaut,
Knorpelhaut und Hautläppchen. Der Umfang des Eingriffes lässt
sich oft erst nach Eröffnung des Mittelohres bestimmen.
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