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Abhängig vom Ort und der Größe der Geschwulst
muss ein Teil, die Hälfte oder mehr von Zunge und Mundboden
entfernt werden. Liegt die Geschwulst oder das Geschwür nahe
dem Unterkiefer, müssen Zähne und Teile des Unterkieferknochens
mitentfernt werden. Durchtrennte Knochen werden mit Drahtnähten
oder Schrauben und/oder Platten (=Osteosynthese) versorgt.
Die Substanzdefekte des Mundbodens und der Zunge sind mit lokalen
Lappen oder Fernlappen mit oder ohne gestielte Gefäße
zu rekonstruieren.
Da die Geschwülste häufig Absiedelungen in den Lymphknoten
des Halses haben, werden in der selben Narkose Lymphbahnen und
Lymphknoten des Halses entfernt (=Neck-Dissektion, siehe separates
Merkblatt).
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